Bekanntmachung gemäß § 120 Abs. 2 Z 4 BörseG
Wienerberger AG gibt gemäß § 120 Abs. 2 Z 4 BörseG bekannt, dass auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 149. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 14. Juni 2018, der Vorstand der Wienerberger AG beschloss, insgesamt 1.175.268 Stück eigene Aktien der Wienerberger AG vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. Infolge der erteilten Zustimmung des Aufsichtsrats erfolgte die Durchführung der Einziehung der insgesamt 1.175.268 Stück eigenen Aktien mit Wirkung zum 18.2.2019. Die Zulassung der eingezogenen Aktien zum Amtlichen Handel der Wiener Börse wurde mit Wirkung zum 19.2.2019 (zum Handelsbeginn an der Wiener Börse) ebenfalls beendet.
Wienerberger AG hält zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach Durchführung der Einziehung der insgesamt 1.175.268 Stück eigenen Aktien noch 1.770.289 Stück eigene Aktien.
Durch die Einziehung der 1.175.268 Stück eigene Aktien wurde das Grundkapital der Wienerberger AG mit Wirkung zum 18.2.2019 insgesamt um EUR 1.175.268 herabgesetzt und beträgt nunmehr EUR 116.351.496, zerlegt in 116.351.496 Stück nennwertlose Stückaktien.