Rückkauf von maximal 1.151.879 Aktien bzw. 1,00% am Grundkapital von Wienerberger geplant
Wien, 17. März 2020 – Der Vorstand der Wienerberger AG hat heute auf Grundlage der Ermächtigung, die in der 149. ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Juni 2018 gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz erteilt und am 14. Juni 2018 über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, beschlossen, im Zeitraum vom 20.3.2020 bis voraussichtlich 30.6.2020 eigene Inhaberstammaktien der Gesellschaft zum Marktpreis über die Wiener Börse sowie über Multilateral Trading Facilities zu erwerben. Insgesamt können bis zu 1.151.879 Stück Aktien, das entspricht 1,00 % des Grundkapitals, zu einem Kurs zwischen 1,- € und 44,12 € je Aktie rückgekauft werden. Es ist beabsichtigt, die rückgekauften Aktien als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an Gesellschaften oder zu anderen Zwecken gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung zu verwenden. Der Rückkauf wird keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien der Wienerberger AG haben.
Exane BNP Paribas wurde mit der Durchführung des Aktienrückkaufs beauftragt. Exane BNP Paribas hat ihre Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Wienerberger AG unabhängig von der Wienerberger AG zu treffen und die in Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.3.2016 festgelegten Handelsrichtlinien zu befolgen.
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: (i) Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie (ii) allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der Wienerberger AG (www.wienerberger.com/de/investoren/aktie) veröffentlicht. Diese Veröffentlichung dient zugleich als Veröffentlichung gemäß §§ 4 und 5 Veröffentlichungsverordnung 2018. Sie ist insbesondere kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Wienerberger-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Wienerberger AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Wienerberger-Aktien anzunehmen.